Jagdgenossenschaften
Zu einer Jagdgenossenschaft gehören alle Eigentümer von Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, das sind im Wesentlichen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
In Falkenberg bestehen sechs gemeinschaftliche Jagdbezirke, die etwa den Gemarkungsflächen der Stadt und der fünf Ortsteile entsprechen.
Die Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verfügen über eine Satzung. Die Jagdgenossenschaften werden von einem Vorstand vertreten, der aus einem Vorsitzenden - häufig Jagdvorsteher genannt - und zwei Beisitzern besteht.
Das der Jagdgenossenschaft zustehende Jagdrecht wird zumeist durch Verpachtung genutzt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Jagdgenossenschaften.
Quellen und Links:
Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk
(Bundesjagdgesetz §8,1, 1.ter Halbsatz).
Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an (Bundesjagdgesetz §9, 1).
Die Jagdgenossenschaft entsteht kraft Gesetzes und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Jagdgesetz für das Land Brandenburg §10, 1, Satz 1).
Die Jagdgenossenschaft wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten (Bundesjagdgesetz §9, 2, Satz 1).
Die Jagdgenossenschaft wählt einen Jagdvorstand, der aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern besteht (Jagdgesetz für das Land Brandenburg §10, 6).
Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung (Bundesjagdgesetz §10, 1).
Link Landesjagdgesetz:
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46657.de#10
Link Bundesjagdgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/
Angliederungsjagdgenossenschaft "Schweinert" Falkenberg/Elster |