Rechts- und Ordnungsamt

Meldebescheinigung


Kurzinformationen

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt. Diese enthält nachstehende Daten:

 

 

Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass


Gebühren

Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI) ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z.B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.

 

In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten


Ansprechpartner

Petra Finke
Markt 3
Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122